Informationen

Liegt eine Indikation für eine logopädische Behandlung vor, stellt Ihnen Ihr behandelnder Haus- oder Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt oder Phoniater, Neurologe oder Kieferorthopäde eine Verordnung für Logopädie aus.

Als Teil der medizinischen Grundversorgung wird eine logopädische Behandlung in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sieht vor, dass Erwachsene eine Zuzahlung von 10% zur logopädischen Behandlung zuzüglich einer Gebühr von 10 Euro pro Verordnung zu leisten haben. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten der Behandlung, so dass eine Zuzahlung hier entfällt.

Wir bieten eine individuell abgestimmte Diagnostik und Therapie an. Die logopädische Behandlung findet in der Regel als Einzeltherapie und je nach Erfordernis auch als Gruppentherapie statt.

Bei gesondertem Bedarf führen wir die Behandlung auch bei Ihnen zuhause durch. Hierfür ist eine spezielle Verordnung Ihres verschreibenden Arztes erforderlich.